Zwei Millionen Dollar Trinkgeld. Das wäre das höchste jemals gegebene Trinkgeld gewesen, wenn es sich nicht um eine Filmkomödie aus dem Jahr 1994 handeln würde. Nicolas Cage spielt darin einen Polizisten, der einer Kellnerin, gespielt von Bridget Fonda, mangels Kleingeld ein Lotterielos gibt, das natürlich gewinnt. Die Realität holte den Film ein, und zwar 19 Jahre später, als eine Kellnerin in Oregon mit einem von einem Gast geschenkten Los immerhin 17.500 Dollar gewann.
Solche Zufälle sind jedoch sehr dünn gesät und in der Regel ist einer Servicekraft im Restaurant oder der Gaststätte ein Trinkgeld aus harter Währung lieber. Doch wie viel Trinkgeld ist angebracht? Zunächst ein kurzer Blick in die Vergangenheit. Noch bis in das Jahr 1985 gab es in manchen Restaurants das sogenannte Bedienungsgeld, ein zehnprozentiger Aufschlag, mit dem der Service abgeglichen wurde. Dieser Aufschlag floss jedoch zunächst in die Kasse des Gastwirtes, der dann die Verteilung an die Angestellten nach eigenem Gutdünken vornahm. Mit der Preisangabenverordnung, die verlangt, dass Preise für Speisen als tatsächliche Endpreise angegeben werden müssen, endete der Bedienungszuschlag endgültig. Von da an war und ist das Trinkgeld im Restaurant eine freiwillige Abgabe an die Servicekraft, deren Höhe dem Gast überlassen bleibt.
Was sagen die Umgangsformen zu Trinkgeld im Restaurant?
Es hat sich weitgehend eingebürgert, das ein Trinkgeld in Höhe von 5 bis 10 % des Rechnungsbetrages gegeben wird. Dabei kommt es auf den Rechnungsbetrag an. Bei einer relativ geringen Summe sind 10 % angebracht, also bei einem Kaffee für 2,50 Euro entsprechend 25 Cent. Ist der Rechnungsbetrag jedoch sehr hoch, beispielsweise für ein Menü mit Getränken für gesamt 60 Euro, darf sich das Trinkgeld eher an den 5 % orientieren, sprich 3 Euro.
Weitere Faktoren können es ebenso beeinflussen, wie viel Trinkgeld gegeben wird. Der mit Abstand wichtigste Punkt ist hierbei das Auftreten der Servicekraft selbst. Auch wenn eigentlich das Gebot der Neutralität gewahrt sein sollte, ist es keine Frage, dass junge, weibliche Servicekräfte von männlichen Gästen oft überproportional viel Trinkgeld erhalten, wobei deren berufliche Leistung meist zweitrangig ist. Übrigens funktioniert dies auch umgekehrt bei weiblichen Gästen und jungen männlichen Servicekräften. Das Nachsehen hat dabei oft beruflich engagiertes, aber eben älteres Servicepersonal. In vielen Gastronomiebetrieben des angelsächsischen Raumes werden die Servicekräfte nur aus den Trinkgeld-Einnahmen bezahlt, was dazu führt, das bei der Einstellung oft die körperlichen Attribute mehr zählen als die berufliche Laufbahn.
Trinkgeld im Restaurant – nur für die Servicekraft?
Bei der Frage nach der Höhe des Trinkgeldes sollte auch bedacht werden, das bei einem Restaurantbesuch die Servicekraft selbst ja nur einen Teil der Arbeit leistet. Das Küchenpersonal oder die Reinigungskräfte sind außen vor, weil der direkte Kundenkontakt nicht gegeben ist. Der zweite wichtige Aspekt ist, dass in vielen gastronomischen Betrieben der Großteil des Personals nur mit dem gesetzlich festgelegten Mindestlohn bezahlt wird.
Aus diesen Gründen wird in manchen Restaurants das Trinkgeld in einen Topf geschmissen und dann täglich oder wöchentlich unter dem Personal aufgeteilt. Sicher ist dies eine fairere Art des Umgangs mit dem Trinkgeld, wobei dies so manche Servicekraft vermutlich anders sieht. Es gibt auch keinen Zwang, das vom Gast erhaltene Trinkgeld abzugeben, um es unter dem restlichen Personal aufzuteilen. Es bleibt der jeweiligen Servicekraft überlassen, ob sie oder er mit den anderen teilt.
Sind Trinkgelder im Restaurant steuerpflichtig?
Wenn eine Servicekraft einen guten Tag hatte und kräftig Trinkgelder kassierte, muss sie oder er nicht fürchten, dass nun der Fiskus auch kräftig Steuern kassiert. Trinkgelder, die aufgrund einer Tätigkeit in der Gastronomie oder Hotellerie eingenommen wurden, sind steuerfrei. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur Möbelpacker, Casino-Angestellte und Selbstständige. Möbelpacker und Casino-Angestellte haben im Rahmen ihrer Tätigkeit einen Anspruch auf ein Trinkgeld und Selbstständige müssen jegliche Einkünfte steuerlich angeben.
Kreditkarte und Trinkgeld im Restaurant, wie geht das?
Der einfachste Weg, der Servicekraft ein Trinkgeld zukommen zu lassen, auch wenn mit der Kreditkarte bezahlt wurde, ist es, den Betrag in Bar auszuhändigen. Wer kein passendes Kleingeld zur Hand hat, kann aber auch den Betrag des Trinkgeldes zusätzlich auf die Rechnung schreiben, dann wird die Kreditkarte zweimal belastet. Der dritte Weg ist es, der Servicekraft mitzuteilen, um wie viel Trinkgeld der Rechnungsbetrag erhöht werden soll. In den beiden letzten Möglichkeiten muss die Servicekraft mit dem Inhaber das Trinkgeld gesondert abrechnen und auch im Kopf behalten, wie viel Trinkgeld es denn war. Außerdem ist das nicht überall die Praxis. Wer also mit der Kreditkarte sowohl die Rechnung begleichen als auch Trinkgeld geben möchte, sollte sich zuvor erkundigen, ob dies möglich ist.
Natürlich bleibt es letztlich am subjektiven Eindruck hängen, wie viel Trinkgeld oder überhaupt ein Obolus gegeben wird. Fraglos spielen hierbei die Schnelligkeit, das persönliche Auftreten und auch die Kommunikation der Servicekraft eine gewichtige Rolle und ganz nebenher auch sicher das, was konsumiert wurde. Darüber hinaus können auch das Ambiente und sogar die anderen anwesenden Gäste das Trinkgeld in dessen Höhe beeinflussen, doch wer summiert schon all diese Faktoren im Moment des Trinkgeldgebens?
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