Obwohl es keine eindeutigen Belege gibt, wann genau in Restaurants oder Gaststätten zum ersten Mal Musik gespielt wurde, ist es eine durchaus logische Schlussfolgerung, dass Musik und Essen eng zusammengehören und vermutlich gab es diese Kombination spätestens mit der Entstehung der ersten Hochkulturen. Vielleicht traten Flötenspieler, eines der ersten Musikinstrumente der Menschheit, in der Nähe von Garküchen auf. Irgendwo in Mesopotamien, vor 10.000 Jahren. Immerhin ist ziemlich sicher belegt, dass es Musik lange vor den ersten Restaurants gab.
Die Nahrungsaufnahme wird nicht erst seit heute unter bestimmten Umständen zelebriert. Gerade in einem Restaurant wird der Zubereitung und der Präsentation der Speisen eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet, die von den meisten Gästen in der Form eines entspannten Verhaltens und einer gewissen Vorfreude mitgetragen wird. Die richtige Musik kann dieser Stimmung förderlich sein. Die Meinungen dazu sind eigentlich recht eindeutig, wie es mehrere Umfragen zu diesem Thema belegen. So etwa die Umfrage eines Restaurantbuchungsservice unter 2000 Gästen aus Deutschland, der Schweiz und Österreich. Die große Mehrheit wünscht sich Hintergrundmusik im Restaurant. Im Detail bemängeln jedoch viele eine teilweise zu hohe Lautstärke. Für die verantwortlichen RestaurantbetreiberInnen ist das oft ein schmaler Grat, auf dem es zu wandeln gilt. Einerseits sollte die Musik aus der Geräuschkulisse herauszuhören sein, andrerseits sollten in der Musik vorkommende laute Passagen nicht störend wirken.
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Was kann getan werden?
Tatsächlich gibt es gerade für Gastronomie und Hotellerie spezielle Geräte, die dem Abspielgerät vorgeschaltet werden. Diese Geräte analysieren fortlaufend die abgespielte Musik und heben bei sehr leisen Passagen deren Lautstärke an. Zuvor wird am Player eine maximale Lautstärke eingestellt. So erhält die Musik im Restaurant eine allgemeine Lautstärke, bei der alle Gäste die Musik deutlich wahrnehmen, ohne durch zu laute Passagen gestört zu werden. Bei Tests mit diesen Geräten wurde festgestellt, dass durch die geregelte Musik die allgemeine Geräuschkulisse in ihrer Lautstärke sinkt.
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Der Ton macht die Musik
Diese alte Weisheit besitzt gerade in Bezug auf Restaurant Musik eine wortwörtliche Wahrheit. Die Tonfolge eines Musikstückes und die zur Erzeugung des Tones genutzten Instrumente genauso wie eine eventuelle Singstimme beeinflussen die menschliche Gefühlslage in ihrer ganzen Breite.
Sicher darf hierbei aber auch das Ambiente eines Restaurants nicht vergessen werden. Musik und Einrichtung können sich ergänzen. Eigentlich gibt es hierfür nicht wirklich Grenzen, wohl aber Unterschiede bezüglich des kulinarischen Angebots. Große Clubs etwa besitzen meist einen mehr oder weniger großen Bereich, in dem Speisen serviert werden, gleichzeitig aber auch der Sound aus riesigen Boxen unvermindert in den Ohren dröhnt. Das hindert die überwiegend jungen Besucher keineswegs, Currywurst oder Pizza zu verdrücken und sich dabei sehr wohl zu fühlen. Die gleiche Musik in einem klassisch eingerichteten Restaurant abzuspielen, würde dessen Gästezahl in kürzester Zeit gegen null drücken. Dabei müsste sie nicht voll aufgedreht werden.
Eigentlich ist Musikgeschmack eine Frage der Generationen und auch der Kulturen. Doch gibt es in jeder Kultur eine ganze Reihe von Musikstücken, die sogar kulturübergreifend akzeptiert werden.
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Das Geheimnis angenehmer tonaler Berieselung: Fahrstuhlmusik
Die Idee hinter dem Begriff Fahrstuhlmusik entstand bereits 1922 in den USA. Der Brigadegeneral und Ingenieur George Owen Squier quittierte in diesem Jahr seinen Dienst bei der Armee und eröffnete seinen Bezahldienst „Wired Radio“. Für 1,50 Dollar pro Monat lieferte er Musikprogramme an Unternehmen, die damit ihre Beschäftigten oder Gäste unterhielten, auch in Restaurants und natürlich Fahrstühlen.
Nicht jedes Musikstück ist für Fahrstuhlmusik geeignet
Die Musik musste bestimmten Kriterien entsprechen, um in eines der Musikprogramme aufgenommen zu werden. Sie durfte nicht übermäßig aufdringlich sein, nicht zu bombastisch und auch nicht zu schnell. Andrerseits auch nicht zu getragen oder zu langsam. Schrille Singstimmen durften es ebenso wenig sein. Über viele Jahrzehnte waren es vor allem Musikstücke, die mittels Holzblas- und Streichinstrumenten neu eingespielt wurden. Ein heute noch sehr bekanntes Musikstück ist quasi zum Klassiker der Fahrstuhlmusik avanciert. Antonio Carlos Jobim komponierte 1962 „The Girl from Ipanema“. Bis heute ist das „Mädchen von Ipanema“ weltweit jeden Tag Millionenfach in unzähligen Restaurants, Kaufhäusern und anderen Örtlichkeiten zu hören.
Zu Musik als Hintergrund gibt es viele Untersuchungen, auch in Bezug auf Restaurants. So soll schnellere Musik in Stoßzeiten das Essverhalten der Gäste beschleunigen, langsame Musik hingegen die Verweilzeit erhöhen. Es gibt sogar Untersuchungen, die eine Stärkung des Immunsystems durch Hintergrundmusik festgestellt haben wollen. Tatsächlich empirisch belegt ist bisher keine der vielen Untersuchungen und Studien.
Obwohl heute vor allem die journalistisch tätigen Medien der musikalischen Untermalung in Restaurants kritisch gegenüberstehen, sieht es die Mehrheit, wie eingangs erwähnt, wohl etwas anders. Viele Menschen mögen zum Essen Unterhaltung. Zu Hause nimmt meist der Fernseher die Rolle der Hintergrundunterhaltung während des Essens ein. Eine Sitte, die in den USA ebenso oft in Restaurants zu sehen ist. Hierzulande beschränkt es sich überwiegend auf musikalische Hintergründe, wobei auch das wieder eine Frage der Generationen ist.
Die GEMA – Musik in Restaurants muss bezahlt sein
Die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“, kurz GEMA, ist eine weltweit agierende Autoren- und Verwertungsgesellschaft, die über 80.000 Musiker, Texter, Komponisten und Verleger in Deutschland vertritt. Oft wird die GEMA als eine staatliche Organisation angesehen, was sie jedoch nicht ist. Aber sie verwaltet die Urheberrechte ihrer Mitglieder und verlangt darüber Nutzungsgebühren für öffentlich abgespielte Musik der Mitglieder. Die von der GEMA erhobenen Nutzungsgebühren abzulehnen, bedeutet die Einleitung eines Abmahnverfahrens durch deren Anwälte und das ist im gewerblichen Bereich nicht gesetzlich gedeckelt. Es bleibt also nur, zu zahlen oder keine Musik zu spielen.
Für Hintergrundmusik in Restaurant sind die Gebühren nach Quadratmeterzahl des Lokals gestaffelt. Bis 100 qm sind es aktuell 249,36 Euro, bis 200 qm 498,60 Euro und bis 300 qm 747,84 Euro pro Jahr.
Was nun also? Musik im Restaurant, oder doch nicht?
Ein Blick in die gastronomische Szenerie, ob Restaurant, Kneipe oder Szenebistro, zeigt, dass sich Musik zur begleitenden Unterhaltung wohl lohnt. Musik und immer öfter auch Videos sind aus der überwiegenden Anzahl der Restaurants nicht mehr wegzudenken. Auch oder gerade weil, viele Gäste mit dem Smartphone ihre eigene Unterhaltung dabei haben. Vielleicht hängt es damit zusammen, dass Besteck und Handy gleichzeitig zu bedienen, sehr schwer ist. Dann lieber Musik aus dem Hintergrund.
Wir von KASON wünschen viel Spaß